Belgische Kapitalertragssteuer
Seit dem 1. Januar 2026 erhebt Belgien eine Steuer auf realisierte Kapitalerträge aus Finanzanlagen. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Regeln zusammen, die Ihre Steuererklärung betreffen.
Die Steuer gilt für Kapitalerträge aus dem Verkauf von Finanzanlagen im Rahmen der normalen privaten Vermögensverwaltung. Dazu gehören:
- Aktien (börsennotiert oder nicht), Anleihen, ETFs, Investmentfonds
- Derivate — Optionen, Futures, Swaps, Optionsscheine, CFDs
- Krypto-Assets — Kryptowährungen, Token, Stablecoins sowie NFTs, die zu Zahlungs- oder Anlagezwecken dienen können
- Devisen — Geldguthaben, die nicht auf einem Zahlungskonto liegen, Anlagegold
- Lebensversicherungen — Zweig 21, 23, 44 Verträge
Bei Krypto-Assets ist der Tausch gegen ein anderes Krypto-Asset eine Veräußerung, genauso wie der Verkauf gegen Euro oder eine Zahlung in Krypto. Eine Übertragung zwischen Ihren eigenen Wallets ist es nicht.
Befreit: Pensionssparfonds, steuerbegünstigte Lebensversicherungen, reine Todesfallversicherungen und Sammlerstücke (außer Anlagegold).
Die belgische Kapitalertragssteuer hat drei verschiedene Regelungen:
| Regelung | Satz | Gilt für |
|---|---|---|
| Kleinanleger | 10% | Die meisten Privatanleger (Standard) |
| Interne Veräußerungsgewinne | 33% | Verkauf von Anteilen an eine von Ihnen kontrollierte Gesellschaft |
| Wesentliche Beteiligung (≥20%) | Progressiv | Großaktionäre (0% → 1,25% → 2,5% → 5% → 10%) |
Die progressive Regelung für wesentliche Beteiligungen: Die erste Million Euro an Gewinnen ist befreit. Diese Million wird über fünf aufeinanderfolgende Besteuerungszeiträume gezählt: Was in den vier vorangegangenen Zeiträumen bereits befreit wurde, wird davon abgezogen. Auf den Betrag, der nach der Befreiung bleibt:
- 1,25% bis 2,5 Millionen Euro
- 2,5% von 2,5 bis 5 Millionen Euro
- 5% von 5 bis 10 Millionen Euro
- 10% über 10 Millionen Euro
Jeder Steuerpflichtige hat jedes Jahr eine Grundfreistellung auf seine Netto-Kapitalerträge: 10.000 € für die Einkünfte 2026. Dieser Betrag wird jedes Jahr indexiert. Die 10%-Steuer gilt nur für Gewinne über der Freistellung.
Zusätzliche Freistellung
Ab den Einkünften 2027 kann eine zusätzliche Freistellung hinzukommen. Sie hängt vom Vorjahr ab: Haben Sie Ihre Grundfreistellung nicht genutzt, erhalten Sie 1.000 € (Betrag 2027, danach indexiert); haben Sie weniger als 1.000 € davon genutzt, erhalten Sie 1.000 € abzüglich dieses Betrags; haben Sie mehr genutzt, erhalten Sie für dieses Jahr nichts.
Nicht genutzte zusätzliche Freistellungen sammeln sich von Jahr zu Jahr an; das Gesetz sieht keine Frist für ihre Nutzung vor. Nur ihre Nutzung ist pro Jahr begrenzt: rund 5.000 € (Grundbetrag von 2.426 €, jährlich indexiert; in seinen Beispielen nimmt das Rundschreiben das Fünffache der zusätzlichen Freistellung des Jahres an). Sie werden zuerst genutzt, die ältesten zuerst, vor der Grundfreistellung.
Ehepaare / Lebenspartner
Die Freistellung ist persönlich: eine pro Steuerpflichtigen. Gehört ein Vermögenswert beiden Ehegatten gemeinsam, erklärt jeder die Hälfte des Gewinns und nutzt seine eigene Freistellung, zusammen also bis zu 20.000 € im Jahr 2026.
Wenn Sie denselben Vermögenswert zu verschiedenen Zeitpunkten und Preisen erworben haben, schreibt das Gesetz das FIFO-Prinzip vor: Der zuerst erworbene Vermögenswert gilt als zuerst verkauft.
Beispiel
2026: Kauf von 10 Aktien zu je 100 €
2027: Kauf von 20 Aktien zu je 150 €
2028: Verkauf von 15 Aktien zu je 200 €
Kapitalertrag: 10 × (200 − 100) + 5 × (200 − 150) = 1.250 €
Käufe, die nicht verkauft wurden, bleiben von Jahr zu Jahr in der Reihe: Jeder Verkauf verbraucht die ältesten, die noch übrig sind.
Ein FIFO pro Konto
Halten Sie denselben Vermögenswert auf mehreren Wertpapierkonten, wird FIFO auf jedem Konto getrennt angewendet: Ein Verkauf verbraucht nur die Käufe seines eigenen Kontos.
Wenn Sie Vermögenswerte von einem Ihrer Konten auf ein anderes verschieben, ohne sie zu verkaufen, ist das keine Veräußerung: Es wird kein Gewinn realisiert und Ihr Kaufpreis ändert sich nicht.
Die Anwendung wendet FIFO getrennt pro Plattform und für jeden Vermögenswert an. Wenn Sie Vermögenswerte von einer Plattform auf eine andere verschieben, erfassen Sie einen Transfer: Sie behalten ihr Kaufdatum und ihren Kaufpreis auf der Zielplattform. Ohne diese Eingabe kann die Anwendung Ihre Verkäufe nicht den richtigen Käufen zuordnen.
Die Besteuerungsgrundlage ist die Brutto-Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungspreis. Keine Gebühren oder Steuern jeglicher Art dürfen abgezogen werden, einschließlich:
- Maklerprovisionen
- Börsenumsatzsteuer (TOB)
- Verwahrgebühren
- Bewertungskosten für nicht börsennotierte Vermögenswerte
Die Anwendung zeigt Ihre Gebühren zu Informationszwecken an, sie sind jedoch gemäß dem Gesetz von der Kapitalertragsberechnung ausgeschlossen.
Im selben Steuerjahr realisierte Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden, vorbehaltlich dieser Regeln:
- Derselbe Steuerpflichtige, dasselbe Steuerjahr
- Dieselbe Steuerregelung (Verluste aus ≥20% Beteiligung können nicht mit Gewinnen aus der 10%-Regelung verrechnet werden)
- Cross-Asset ist erlaubt: Ein Verlust bei Aktien kann einen Gewinn bei Krypto oder Gold innerhalb derselben Regelung ausgleichen
- Verluste können nicht auf zukünftige Jahre vorgetragen werden
Die Anwendung berechnet automatisch Ihr Nettoergebnis (Gewinne − Verluste) vor Anwendung der Freistellung.
Für Vermögenswerte, die vor dem 1. Januar 2026 gehalten wurden, ersetzt der Wert zum 31. Dezember 2025 den ursprünglichen Anschaffungspreis. Historische Kapitalerträge (vor 2026) sind daher befreit.
Ausnahme latenter Verlust
Wenn Ihr ursprünglicher Anschaffungspreis höher ist als der Wert zum 31.12.2025 (latenter Verlust), können Sie beantragen, dass er stattdessen verwendet wird — für Verkäufe bis einschließlich 31. Dezember 2030. Drei Regeln:
- Sie müssen es selbst beantragen und diesen Preis nachweisen. Die Aufstellungen Ihres Finanzinstituts können als Nachweis dienen.
- Verwendet wird der durchschnittliche Kaufpreis des Vermögenswerts, berechnet auf die Stücke, die Sie am 31.12.2025 noch hielten — nicht der Preis jedes einzelnen Kaufs.
- Er kann den Gewinn auf null senken, aber nie einen Verlust entstehen lassen. Ein Verlust wird immer ab dem Wert zum 31.12.2025 berechnet.
Die Anwendung wendet diese Ausnahme automatisch an, wenn sie für Sie günstig ist, mit dem durchschnittlichen Kaufpreis pro Vermögenswert der am 31.12.2025 noch gehaltenen Stücke. Bewahren Sie Ihre Kaufbelege auf.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Kapitalertragssteuer zu zahlen:
1. Bankeinbehaltung (Standard)
Ihr Finanzinstitut berechnet und behält die Steuer automatisch ein. Banken können jedoch weder Ihre Freistellung noch Ihre Verluste noch einen historischen Kaufpreis berücksichtigen, der höher ist als der Wert zum 31.12.2025 — diese müssen Sie über Ihre jährliche Steuererklärung geltend machen, mit Belegen.
Diese Einbehaltung gibt es nur für Finanzinstrumente und Versicherungsverträge, und nur wenn ein in Belgien ansässiger Vermittler beteiligt ist. Auf Krypto-Assets, Devisen und Anlagegold wird nichts einbehalten: Diese Gewinne müssen immer erklärt werden.
2. Opt-out (Selbsterklärung)
Sie können Ihre Bank bitten, die Steuer nicht einzubehalten. In diesem Fall erklären Sie alle Gewinne und Verluste selbst in Ihrer jährlichen Steuererklärung und zahlen bei Erhalt des Steuerbescheids. Für das Einkommensjahr 2026 musste diese Wahl der Bank spätestens am 31. August 2026 mitgeteilt werden.
Zeitplan
- 1. Januar 2026: Steuer tritt in Kraft
- 1. Juni 2026: Banken beginnen mit automatischer Einbehaltung
- 2027: Erste Steuererklärung mit Kapitalerträgen (Einkommen 2026, Steuerjahr 2027)
Diese Anwendung erstellt eine steuerliche Zusammenfassung als PDF, die Sie für Ihre jährliche Erklärung verwenden können, verfügbar auf der Exportseite.